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Die Freisinger Mitte spricht sich dafür aus, für die Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, die ihre Flächen zum Zwecke der Wohnraumschaffung entwickeln wollen, ein rechtlich fundiertes und allgemeingültiges Regelwerk zu schaffen beziehungsweise in Auftrag zu geben. Auf Grundlage des Bau- und Raumordnungsgesetzes (BauROG) lassen sich kommunale Strategien zur Kooperation zwischen Gemeinde und Eigentümer erarbeiten, welche zur Baulandbereitstellung und -mobilisierung beitragen.
Kern der Idee ist, Investoren an der Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen zu beteiligen, welche aus einer Konsequenz aus privaten Bauvorhaben entstehen, und damit zur Entlastung des städtischen Haushalts beizutragen. Gleichermaßen spielen soziale Faktoren bei einem derartigen Konzept eine wichtige Rolle. Insbesondere für die sozialgerechte Nutzung zur Verfügung stehenden Baulands kann exemplarisch auf das Münchner Modell der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) Bezug genommen werden. Auch gilt es durch eine vorrangige Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung insbesondere für einheimische, junge Familien die Schwierigkeiten der Wohnraumsuche höchstmöglich zu senken und einen mietpreisgebundenen Wohnungsbau sicherzustellen.
21.2.2014
FSM beantragt „Freisinger Modell“
Die Freisinger Mitte beantragt, für die Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, die ihre Flächen zum Zwecke der Wohnraumschaffung entwickeln wollen, ein rechtlich fundiertes und allgemein gültiges Regelwerk zu schaffen bzw. in Auftrag zu geben.
Die Stadt Freising ist in ihrer Entwicklung durch verschiedene bekannte Faktoren stark eingeschränkt, der Grundstücksmarkt ist erstarrt. Wohnraum wird immer knapper und teurer. Dennoch gibt es Potenzial auf privaten Flächen, das ungenutzt bleibt, weil die Eigentümer ihre Flächen nicht einfach aus der Hand geben und sich so aus der Wertschöpfungskette drängen lassen wollen.
Aufbauend auf dieser Begründung hat sich der FSM-Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Energie seit über einem Jahr mit dem Thema Baulandmobilisierung befasst und Ideen diskutiert, die zu einer konkreten Verbesserung der Wohnraumsituation in Freising führen. Der Ausschuss hat sich sowohl mit denkbaren und anwendbaren Vorschlägen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wie auch mit in der Umsetzung befindlichen Modellen aus Eching, Pfaffenhofen, Traunstein oder Stuttgart befasst.
Als Vorlage für das „Freisinger Modell“ kann das Programm „Sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN) der Stadt München dienen, welches seit mehreren Jahren hervorragende Ergebnisse erzielt. Den entsprechenen Antrag hat die Freisinger Mitte am Donnerstag, den 20. Februar 2014, bei Oberbürgermeister Eschenbacher eingereicht.
Das „Freisinger Modell“ setzt auf Kooperation und Miteinander. Um den Wohnungsmarkt zu mobilisieren, muss ein für beide Seiten attraktives Angebot vorhanden sein. Das „Freisinger Modell“ sieht daher vor, Immobilienbesitzern, die durch die Änderung oder Aufstellung von Bauleitplänen begünstigt werden, an den Kosten der baulichen und der sozialen Infrastruktur sowie an den Planungskosten angemessen zu beteiligen. Daneben ist ein Teil der Flächen zu einem Sonderpreis an die Stadt abzugeben, damit hier sozialer Wohnungsbau entstehen kann. Im Gegenzug soll der verbleibende Teil der Grundstücke von deren Besitzern selbst frei verwertet werden können.
Im Rahmen des Stadtentwicklungsplans „STEP Freising 2030“ ist bereits eine ähnliche Zielsetzung definiert, was die Freisinger Mitte sehr begrüßt. Mit dieser konkreten Forderung nach der Festlegung eines „Freisinger Modells“ spricht sich der Verein jedoch ausdrücklich für die Priorisierung dieser Maßnahme aus.
Achtung: Der Text ist nicht mehr aktuell und wird gerade überarbeitet.