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Der Erschließungsbeitrag für eine verkehrliche Anlage bezeichnet, im Gegensatz zum Ausbaubeitrag, die von Grundstückseigentümern für die erstmalige Erschließung ihres Grundstücks zu entrichtenden Kosten für die betreffende verkehrliche Anlage. Die Abrechnung ist den Kommunen vom Gesetzgeber über das Kommunalabgabengesetz vorgegeben. Der Abrechnungssatz liegt bei 90 Prozent der anfallenden Kosten.
Eine Straße bzw. verkehrliche Anlage, die erstmalig abrerechnet wurde bzw. aufgrund ihrer Güte als sog. Traditionsstraße anerkannt wurde, wird fortan bei Erneuerungen oder Erweiterungen anhand der Ausbaubeitragssatzung abgerechnet.
Ein Beispiel aus der Region zeigt die Herausforderungen bei der Kalkulation dieser Beiträge: Im Neubaugebiet Eching-West mussten Eigentümer aufgrund einer fehlerhaften Kostenschätzung nachträglich höhere Erschließungsbeiträge zahlen. Die ursprünglich geschätzten 88,68 €/m² stiegen auf 104,40 €/m², was zu erheblichen Mehrkosten für die Betroffenen führte.
In Freising selbst sind keine vergleichbaren Fälle bekannt geworden. Die Stadtverwaltung informiert transparent über anstehende Erschließungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten. Grundstückseigentümer können sich auf der offiziellen Website der Stadt Freising über aktuelle Satzungen und Gebühren informieren. Steuern & Gebühren | Stadt Freising
Es ist ratsam, bei geplanten Bauvorhaben frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt aufzunehmen, um Klarheit über mögliche Erschließungsbeiträge zu erhalten. So können unerwartete finanzielle Belastungen vermieden werden.