Krippe, Kindergarten, Hort: was soll es künftig kosten?
Die Berichterstattung über eine mögliche Änderung der Gebühren für Kindertagesstätten in Freising hat vor allem unter der Elternschaft in den letzten Wochen hohe Wellen geschlagen. Was steckt dahinter?
Wie werden die Gebühren bisher festgelegt?
Im Frühjahr werden die im abgelaufenen Jahr tatsächlich entstandenen Kosten für die drei Bereiche Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte ermittelt. Für die Kalkulation der neuen Gebühren ab September wird jeweils der Durchschnitt der vier vergangenen Jahre herangezogen. Dadurch sollen Spitzen ausgeglichen werden, die zum Beispiel durch tarifliche Erhöhung der Gehälter in einem Jahr entstehen können.
Ein Teil der Ausgaben wird vom Freistaat Bayern getragen, der größte Anteil von der Stadt Freising, und ein Teil wird auf die Eltern umgelegt.
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Kinderkrippe |
Kindergarten |
Kinderhort |
Summen |
Ausgaben gesamt: |
2.312 |
9.652 |
1.750 |
13.714 |
Zuschuss Staat: |
745 |
2.156 |
386 |
3.287 |
Anteil Stadt: |
1.257 |
7.117 |
1.097 |
9.471 |
Gebühren Eltern: |
310 |
379 |
267 |
956 |
2023, in Tsd. € |
Ein Großteil der Ausgaben sind die Personalkosten: in 2023 betrugen diese allein 10.015.614,86 €.
Die Gebühren werden gestaffelt nach Buchungsdauer erhoben – je länger, desto teurer. Das Entgelt für Getränke und Verpflegung wird separat berechnet. In bestimmten Fällen kann beim Landratsamt ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für die Krippe, den Kindergarten und den Hort gestellt werden.
Warum wird über eine Änderung nachgedacht?
Die Ausgaben für die Kindertagesstätten, insbesondere für das Personal, steigen kontinuierlich, und damit auch die Gebühren. Für die meisten Eltern führen die jährlichen Anpassungen nicht zu gravierenden finanziellen Problemen, für manche jedoch schon.
Besonders in Familien, die knapp über der Grenze sind, um die Übernahme der Gebühren zu beantragen, können Gebührenerhöhungen das verfügbare monatliche Budget deutlich belasten.
Deswegen wurde bereits mehrfach die Idee diskutiert, dass diesen Eltern, gestaffelt nach Einkommen, einen Nachlass auf die Gebühren gewährt werden soll. Wer monatlich weniger Budget zur Verfügung hat, soll also auf Antrag die Möglichkeit haben, eine Ermäßigung zu erhalten, um nicht über den Maßen belastet zu werden.
Beispiel aus Starnberg – ein Lösungsvorschlag?
Ein solches Modell wurde kürzlich in der Gemeinde Starnberg eingeführt. Das konkrete Vorgehen dieser Gemeinde sowie deren bisherige Erfahrungen damit wurden im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgestellt.
WICHTIG: Die Zahlen aus Starnberg sind nicht direkt auf Freising übertragbar, sie sollten ausdrücklich nur der besseren Veranschaulichung dienen. Eine definitive Festlegung der Freisinger Zahlen gibt es noch nicht!
Wie geht es weiter?
In diesem ersten Schritt sollte zunächst geklärt werden, ob ein solches Modell grundsätzlich ein akzeptables und gerechtes Modell ist, das den bisher geäußerten Vorstellungen entspricht, bevor mit hohem Aufwand ein „Freisinger Modell“ erarbeitet wird.
Mehrheitlich wurde dies befürwortet, trotz einiger Prämissen, unter denen die weiteren Überlegungen stehen sollen.
Im neuen Jahr werden weitere Erfahrungswerte aus Starnberg, vor allem hinsichtlich des personellen Aufwands betrachtet. Auf dieser Basis können verschiedene Modelle erarbeitet und vorgestellt werden. Erst dann kann entschieden werden, ob und wenn ja welche konkreten Änderungen in Freising umgesetzt werden könnten.
Was ist uns dabei wichtig?
Ausgewogene und transparente Gebühren sind uns wichtig. Gerade deswegen gibt es innerhalb unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen und Ansichten, wie eine mögliche Änderung und Anpassung der Gebühren das Kriterium der Fairness und Transparenz erfüllen kann – und das ist gut und richtig so! Erst durch diesen Diskurs entsteht die Möglichkeit, für alle Beteiligten und Betroffenen das Bestmögliche nach allen Abwägungen und Betrachtungen zu entwickeln und zu erstellen.
Dass künftig auch soziale Aspekte berücksichtigt und ein Nachlass beantragt werden kann, befürworten einige. Andere vertreten die Haltung, dass unterschiedliche Gebühren im Hinblick auf die Gleichbehandlung nicht gerecht sind.
Wobei wir uns alle einig sind, ist Folgendes: Wir werden keiner Lösung zustimmen, die einen übermäßigen Kontroll- und damit Verwaltungsaufwand nach sich zieht und dadurch die Gebühren in die Höhe treibt. In diesem Sinne begleiten wir die Entwicklung kritisch weiter.