Barrierefreiheit

Mittlerweile ist der Begriff Barrierefreiheit im Alltag angekommen. Im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger, deren Mobilität eingeschränkt ist, muss der Zugang zu städtischen Einrichtungen und Angeboten weiter ausgebaut werden. Der Begriff „Barrierefreiheit“ umfasst jedoch mehr als Behindertenparkplätze und abgesenkte Bordsteine, z. B. den Zugang zu digitalen Informationen.

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Baulandmobilisierung

Die Freisinger Mitte spricht sich dafür aus, für die Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, die ihre Flächen zum Zwecke der Wohnraumschaffung entwickeln wollen, ein rechtlich fundiertes und allgemeingültiges Regelwerk zu schaffen beziehungsweise in Auftrag zu geben. Auf Grundlage des Bau- und Raumordnungsgesetzes (BauROG) lassen sich kommunale Strategien zur Kooperation zwischen Gemeinde und Eigentümer erarbeiten, welche zur Baulandbereitstellung und -mobilisierung beitragen.

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Blühflächen

Als Folge des Volksbegehrens „Artenvielfalt“ stehen sowohl die Stadtverwaltung, als auch die Freisinger Bürgerschaft in der Pflicht, artenschutzgerecht zu handeln. Seit Herbst 2019 werden die Angestellten des städtischen Bauhofs unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ zu Artenvielfalt gerechter Bodenbearbeitung und heimischem Saatgut geschult.

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Bürgerbeteiligung

In den letzten Jahren sind diverse Entwicklungen unter breiter Beteiligung der Freisinger Bürgerschaft angestoßen worden. Ein gutes Beispiel ist unsere Innenstadtkonzeption, deren Wirkung sich in diesen Jahren sichtbar entfaltet. Unser Stadtentwicklungsplan 2030, die Stadt- und Ortsteilkonzepte, sowie das Mobilitätskonzept legen fest, in welche Richtung sich die Stadt Freising weiterentwickeln soll und wurden in direkter Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, Vereinen und Institutionen erarbeitet.

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